Anwalt für Strafrecht – Strafverteidiger
in Unna, Dortmund, Wuppertal

Mit langjähriger Erfahrung und fachanwaltlicher Spezialisierung als Strafverteidiger verfügen wir über die Eigenschaften, die Sie als Mandant benötigen. Mit fundierten Rechtskenntnissen und Praxiserfahrungen in der Strafverteidigung stehen wir Ihnen zur Seite. Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch!

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Strafrecht, Strafverteidigung

Nirgendwo steht für den Betroffenen so viel auf dem Spiel wie auf dem Gebiet des Strafrechts. Wer sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren einer Verhaftung oder Durchsuchung ausgesetzt sieht, blickt oft tatsächlich in einen Abgrund. Hier ist schnelle und kompetente Hilfe durch einen erfahrenen Strafverteidiger erforderlich.

Rechtsanwalt Torsten Reimer ist Fachanwalt für Strafrecht und seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig als Strafverteidiger tätig. Häufig werden in den ersten Stunden entscheidende Fehler gemacht, wenn der Betroffene sich spontan gegenüber den Ermittlungsbehörden erklärt und damit um Kopf und Kragen redet. Derartige Spontanäußerungen sind auch ohne vorangegangene Belehrung im weiteren Verfahren verwertbar.

Steht dagegen ein Beweisverwertungsverbot im Raum, so muss der Verteidiger einer Verwertung möglichst schnell widersprechen. Tut er dies nicht oder aber zu spät, so kann dieses Beweismittel zu Lasten des Beschuldigten verwertet werden. Hat der Beschuldigte keinen Verteidiger muss das Gericht ihn darüber belehren. Unter Umständen ist es für den Betroffenen daher tatsächlich besser, ohne Anwalt dazustehen als an seiner Seite einen im Strafrecht unerfahrenen Anwalt zu haben.

Nur ein versierter Strafverteidiger kann hier den Betroffenen zu einem guten Abschluss des Verfahrens verhelfen. Aufgrund der hohen Quote von 60 Prozent Einstellungen im laufenden Ermittlungsverfahren ist es sinnvoll, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da in diesem Stadium noch Einfluss auf den Verlauf der Ermittlungen genommen werden kann.

Die Vertretung im Strafrecht umfasst die Rechtsgebiete Kapitalstrafrecht, Vermögensdelikte, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und die Vertretung in Nebenklageverfahren.

Gute Strafverteidigung endet nicht mit der Verurteilung des Mandanten. Oft ist es möglich, für den Mandanten frühzeitig eine Unterbringung im offenen Vollzug zu arrangieren, um so die Auswirkung der Strafhaft auf die berufliche Zukunft zu begrenzen.

Rechtsanwalt Torsten Reimer nimmt als Fachanwalt für Strafrecht regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer und der Strafverteidigervereinigung NRW teil. Er ist Mitglied des Arbeitskreises für Strafrecht beim Dortmunder Anwalt- und Notarverein. In dringenden Fällen wie bei Festnahmen oder Durchsuchungen erreichen Sie ihn unter seiner Handynummer 0173 / 2700 482.

Zum Einzugsgebiet von Rechtsanwalt Reimer zählen – neben den Standorten in Unna, Dortmund und Wuppertal – vor allem Kamen, Bergkamen, Iserlohn, Holzwickede, Bönen, Menden, Fröndenberg und Wickede (Ruhr).  Wenn Sie Fragen haben oder einen Rechtsbeistand benötigen, rufen Sie an unter: 0173 / 2700 482.