Verteidigung in Jugendstrafsachen
in Unna, Dortmund, Wuppertal und Umgebung

Jugendliche oder Heranwachsende, die mit einem Strafverfahren konfrontiert werden, neigen dazu, ein solches Verfahren nicht ernst zur nehmen. Häufig geht man davon aus, dass in diesem Verfahren ohnehin nur Sozialstunden verhängt werden und verzichtet daher darauf einen Verteidiger hinzuzuziehen.

Auch nehmen viele Jugendliche mit der Jugendgerichtshilfe Kontakt auf und sprechen dort umfassend über die ihnen vorgeworfenen Taten. Diese ist jedoch nicht unproblematisch, da die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe nicht wie ein Verteidiger zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sondern alle Angaben, die der Beschuldigte in dem Gespräch macht, an das Gericht weitergeben.

Vor dem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe sollte daher in jedem Fall anwaltlicher Rat eingeholt werden. Bei der Ausrichtung der Verteidigungsstrategie für einen Jugendlichen oder Heranwachsenden ist zunächst darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Gericht nur Jugendstrafrecht und nicht Erwachsenenstrafrecht anwendet. Es sollte in jedem Fall sichergestellt werden, dass der Jugendliche nach Abschluss des Strafverfahrens nicht als vorbestraft gilt, um ihm für die berufliche Zukunft alle Möglichkeiten offen zu halten.

 Rechtsanwalt Torsten Reimer ist Fachanwalt für Strafrecht und seit mehr als zehn Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts tätig. Sie erreichen mich in dringenden Fällen wie bei Durchsuchungen und Verhaftungen auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Handynummer 0173 / 2700 482.